Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 – Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Dienstleistungen, Software- und Plattformangebote der Cargo Check AI GmbH (FN 664883w), Lochbachstraße 1, 6971 Hard, im Folgenden „Cargo Check“, gegenüber Unternehmern im Sinne des § 1 UGB / § 14 BGB.

  2. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Nutzers gelten nur, wenn Cargo Check diesen ausdrücklich schriftlich zustimmt.

  3. Cargo Check behält sich vor, diese AGB mit Wirkung zum Ende einer laufenden Abrechnungsperiode zu ändern. Änderungen werden dem Nutzer im Konto oder per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Nutzer nicht binnen 30 Tagen, gelten die Änderungen als angenommen.

§ 2 – Vertragsgegenstand

  1. Cargo Check betreibt eine digitale Prüf- und Compliance-Plattform zur automatisierten Überprüfung und Bewertung von Frachtführern, Subfrachtführern, Transportdienstleistern und sonstigen Auftragnehmern.

  2. Leistungsumfang u. a.:
    - Validierung von Unternehmens-, Lizenz- und Versicherungsdaten,
    - Prüfung von Kontakt- und Bankdaten,
    - Risiko-Scoring (Ampelsystem grün / gelb / rot),
    - KI-gestützte Analysen und Textvorschläge.

  3. Cargo Check gewährleistet den Betrieb der Plattform nach dem Stand der Technik, übernimmt jedoch keine Garantie für Vollständigkeit oder Richtigkeit externer Daten.

  4. Die abschließende Bewertung und Entscheidung über Geschäftsbeziehungen liegt allein beim Nutzer.

§ 3 – Nutzungsrechte

  1. Der Nutzer erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an der Plattform für die vereinbarte Lizenz (Basic / Pro / Enterprise).

  2. Eine Weitergabe von Zugangsdaten oder Prüfergebnissen an Dritte ist unzulässig.

  3. Verboten sind automatisierte Zugriffe, Reverse Engineering oder jede Nutzung, die gesetzliche Vorschriften verletzt.

  4. Bei Verstößen ist Cargo Check berechtigt, den Zugang zu sperren, ein angemessenes Nutzungsentgelt zu verrechnen und / oder den Vertrag fristlos zu kündigen.

§ 4 – Prüf- und Validierungsleistungen

  1. Cargo Check nutzt automatisierte Schnittstellen zu öffentlichen und privaten Quellen.

  2. Die Ergebnisse beruhen auf externen Datenquellen, deren Aktualität und Richtigkeit außerhalb des Einflussbereichs von Cargo Check liegen.

  3. Der Nutzer ist verpflichtet, wesentliche Informationen vor Vertragsabschluss eigenständig zu prüfen.

  4. Die Plattform dient der Risikoanalyse, ersetzt jedoch keine Bonitäts-, Versicherungs- oder Rechtsprüfung.

§ 5 – Mitwirkungspflichten des Nutzers

  1. Der Nutzer verpflichtet sich, alle für die Nutzung der Plattform erforderlichen Angaben (z. B. Unternehmensdaten, UID-Nummern, Versicherungsbestätigungen, Lizenznachweise) vollständig, korrekt und aktuell bereitzustellen.

  2. Bei fehlerhaften, unvollständigen oder manipulierten Angaben haftet Cargo Check nicht für falsche Prüfergebnisse oder Scorings.

  3. Kommt der Nutzer seiner Mitwirkungspflicht trotz Aufforderung nicht nach, ist Cargo Check berechtigt, die Leistungserbringung auszusetzen oder den Vertrag nach Setzung einer angemessenen Nachfrist aufzulösen.

  4. Aus der Nichterfüllung von Mitwirkungspflichten entstehende Mehraufwände oder Verzögerungen gehen zu Lasten des Nutzers.

§ 6 – Meldepflicht bei Betrugs- oder Schadensfällen

  1. Der Nutzer verpflichtet sich, Cargo Check unverzüglich schriftlich oder elektronisch zu informieren, sobald ihm ein Verdacht oder konkreter Schaden im Zusammenhang mit einem über die Plattform geprüften Subfrachtführer, Frachtführer oder sonstigen Dritten bekannt wird, der auf Betrug, Datenmanipulation oder Identitätsmissbrauch zurückzuführen ist.

  2. Diese Meldung dient der Sicherstellung der Systemintegrität sowie der Weiterentwicklung der Sicherheits- und Prüfalgorithmen von Cargo Check.

  3. Schadenersatzansprüche des Nutzers gegen Cargo Check wegen Nich­terkennung oder fehlerhafter Erkennung von Betrugsfällen können nur geltend gemacht werden, wenn der Vorfall binnen 30 Tagen nach Kenntnis schriftlich an Cargo Check gemeldet wird.

  4. Nach Ablauf dieser Frist sind derartige Ansprüche – soweit gesetzlich zulässig – präkludiert.

Cargo Check ist berechtigt, gemeldete Fälle in anonymisierter Form zur Verbesserung von KI-Algorithmen und Fraud-Detection-Systemen zu verwenden.

§ 7 – KI-Nutzung und Haftung für KI-Ergebnisse

  1. Cargo Check verwendet bei einzelnen Funktionen (Textanalyse, Scoring, Chat-Assistenz) künstliche Intelligenz (KI), einschließlich Systeme von Drittanbietern oder eigene Modelle.

  2. KI-basierte Ausgaben können Fehler, Ungenauigkeiten oder sog. Halluzinationen enthalten und stellen keine verbindliche Empfehlung oder rechtliche Auskunft dar.

  3. Der Nutzer verpflichtet sich, KI-gestützte Ergebnisse vor Verwendung eigenständig zu prüfen.

  4. Cargo Check übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf KI-Ergebnissen beruhen, soweit kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von Cargo Check vorliegt.

  5. KI-gestützte Inhalte ersetzen keine rechtliche, versicherungstechnische oder fachliche Beratung.

§ 8 – Nutzungsentgelt

  1. Die Vergütung richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste bzw. dem individuellen Vertrag.

  2. Rechnungen sind sofort ohne Abzug fällig.

  3. Cargo Check kann Entgelte jährlich angemessen anpassen. Bei Erhöhungen von mehr als 20 % steht dem Nutzer ein Sonderkündigungsrecht zu.

  4. Bei Zahlungsverzug von mehr als 14 Tagen ist Cargo Check berechtigt, den Zugang zur Plattform zu sperren.

§ 9 – Neutralität und Vertraulichkeit

  1. Cargo Check ist neutraler Plattformbetreiber und kein Vermittler oder Vertragspartner zwischen Transportunternehmen.

  2. Alle Daten werden vertraulich behandelt und ausschließlich zur Vertragserfüllung verarbeitet.

  3. Eine Nutzung von Kundendaten für eigene Transportgeschäfte oder öffentliches KI-Training erfolgt nicht.

§ 10 – Nutzung von Fremdleistungen

  1. Cargo Check ist berechtigt, sich zur Erbringung einzelner Plattformfunktionen oder Datenabfragen Dritter (z. B. EU-VIES, Handelsregister, Versicherer, OpenAI API) zu bedienen.

  2. Cargo Check haftet nicht für Leistungsstörungen, Datenfehler oder zeitweilige Nichtverfügbarkeit solcher Fremdsysteme, sofern kein eigenes Verschulden vorliegt.

  3. Wird eine Fremdleistung dauerhaft eingestellt oder technisch verändert, ist Cargo Check berechtigt, die betreffende Funktion ersatzlos zu deaktivieren, sofern der Gesamtzweck der Plattform nicht wesentlich beeinträchtigt wird.

§ 11 – Haftung, Gewährleistung und Verjährung

  1. Cargo Check haftet ausschließlich für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden.

  2. Die Haftungshöchstgrenze beträgt das in den letzten 12 Monaten gezahlte Nutzungsentgelt, höchstens jedoch EUR 20.000,-- je Schadenfall.

  3. Eine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Datenverluste oder Folgeschäden ist ausgeschlossen.

  4. Cargo Check haftet nicht für: Ausfälle oder Störungen von Netzwerken, Servern oder Drittsoftware, fehlerhafte, veraltete oder unvollständige Daten externer Quellen, Kompatibilitätsprobleme nach Software-Updates oder Schäden infolge fehlerhafter Eingaben oder mangelnder Prüfung durch den Nutzer.

  5. Eine Haftung gegenüber Dritten ist ausgeschlossen.

  6. Gewährleistungsansprüche sind vom Nutzer unverzüglich, spätestens binnen sechs Monaten ab Bereitstellung der Funktion schriftlich geltend zu machen.

  7. Ansprüche gegen Cargo Check verjähren binnen sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, längstens aber zwei Jahre nach dem anspruchsbegründenden Ereignis.

  8. § 924 ABGB (Beweislastumkehr) findet keine Anwendung.

§ 12 – Leistungsunterbrechungen und Wartung

  1. Cargo Check ist berechtigt, Wartungsarbeiten, Systemupdates und Sicherheitsprüfungen durchzuführen, die zu vorübergehenden Unterbrechungen führen können.

  2. Geplante Wartungsfenster werden nach Möglichkeit mindestens 24 Stunden im Voraus angekündigt.

  3. Bei Störungen aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Anordnungen oder Netz- und Serverausfällen besteht kein Anspruch auf Schadensersatz oder Preisminderung.

  4. Cargo Check bemüht sich, die Plattform nach einer Unterbrechung rasch wieder verfügbar zu machen.

§ 13 – Datenschutz

  1. Cargo Check verarbeitet personenbezogene Daten gemäß DSGVO und DSG.

  2. Der Nutzer bestätigt, dass übermittelte Daten rechtmäßig erhoben wurden.

  3. Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, sofern keine gesetzliche Verpflichtung besteht.

  4. Weitere Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.

§ 14 – Vertragsdauer und Kündigung

  1. Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit mit einer Mindestlaufzeit von 3 Jahren und verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr.

  2. Die Kündigung ist mit einer Frist von vier Monaten zum Vertragsende möglich.

  3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

  4. Nach Vertragsende ist der Nutzer verpflichtet, seine Daten eigenständig zu sichern.

§ 15 – Referenznennung

Cargo Check ist berechtigt, den Namen und das Logo des Nutzers als Referenzkunde auf der Website, in Präsentationen oder in Sicherheitsberichten zu nennen, sofern der Nutzer dem nicht ausdrücklich schriftlich widerspricht.

§ 16 – Abwerbungsverbot

Der Nutzer verpflichtet sich, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen von Cargo Check, die an der Betreuung oder Weiterentwicklung der Plattform beteiligt sind, während der Dauer des Vertragsverhältnisses und für 12 Monate danach weder unmittelbar noch mittelbar abzuwerben oder zu beschäftigen.

Im Fall eines Verstoßes verpflichtet sich der Nutzer zur Zahlung eines pauschalierten Schadenersatzes in Höhe von EUR 20.000,--.

§ 17 – Kommunikation

  1. Sämtliche Mitteilungen, Fristen und Erklärungen im Rahmen dieses Vertrags können auch per E-Mail abgegeben werden.

  2. E-Mails gelten als zugegangen, wenn sie an die vom Nutzer hinterlegte Adresse versandt wurden und keine Fehlermeldung erfolgt.

  3. Eine elektronische Signatur ist für die Wirksamkeit solcher Erklärungen nicht erforderlich.

§ 18 – Gerichtsstand, Rechtswahl und Schlussbestimmungen

  1. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

  2. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Bregenz, soweit gesetzlich zulässig.

  3. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.

  4. Anstelle der unwirksamen Regelung tritt jene, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

§ 19 – Kontakt

Cargo Check AI GmbH
Lochbachstraße 1, A-6971 Hard
FN 664883w, Landesgericht Feldkirch
E-Mail: office@cargocheck.at
Web: www.cargocheck.at

© Cargo Check AI GmbH – Stand 2025